Das BMWi hat gestern endlich die Überbrückungshilfen freigegeben. Unternehmen, Solo-Selbstständige und gemeinnützige Einrichtungen können ab jetzt Anträge einreichen.

Die Überbrückungshilfen sind ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro. Das haben wir im Deutschen Bundestag im Rahmen eines Nachtragshaushalts noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht. Für die Monate Juni, Juli, August kann nun eine maximale Fördersumme von bis zu 150.000 Euro pro Antrag genehmigt werden.

Jeder muss sich zunächst an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer wenden. Nur diese können Anträge einreichen. Besprechen Sie das gemeinsame Vorgehen zur Antragstellung.

Alle Informationen gibt’s unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html