„Die neu geschaffenen Förderungsinstrumente und das berufsbegleitende Coaching sind wichtige Schritte für die Wiedereingliederung und Unterstützung vieler Menschen in den Arbeitsmarkt“, so die Gütersloher SPD-Bundestagsabgeordnete Elvan Korkmaz.

Der SPD-Bundestagsfraktion ist es gelungen nachträglich im parlamentarischen Verfahren wichtige Änderungen durchzusetzen. Der Lohnkostenzuschuss wird sich am Tariflohn und nicht wie zunächst im Gesetzesentwurf festgehalten war, am Mindestlohn orientieren. Dies soll insbesondere Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Arbeitgeber verhindern. Ebenfalls wurde erreicht, dass die zeitliche Anspruchsvoraussetzung von sieben auf sechs Jahre verringert wird, um mehr Menschen schneller in den Sozialen Arbeitsmarkt bringen zu können.

Das Teilhabechancengesetz sei kein einfaches Arbeitsbeschaffungsprogramm, sondern „es dient dazu vielen Menschen, deren Lebenssituation aussichtslos erscheint, mit Würde zu entgegnen und Chancen aufzuzeigen“ so die stellv. NRWSPD-Landesvorsitzende Korkmaz. Langfristiges Ziel sei unstreitig die Integration in den ersten, allgemeinen Arbeitsmarkt.

Hintergrundinformation:
Das Gesetz von Bundesarbeitsminister Huberts Heil (SPD) sieht vor, für Menschen, die in den vergangenen sechs Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben, ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) einzuführen. Das beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn in den ersten beiden Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt. Ferner ist ein begleitendes Coaching für Beschäftigte und Arbeitgeber vorgesehen. Die Förderdauer soll maximal fünf Jahre betragen.

Das zweite, neu gefasste Instrument im SGB II mit dem Titel „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll eine Rechtsgrundlage für einen neuen Lohnkostenzuschuss schaffen. Es richtet sich an Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die es im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des gezahlten Lohnes geben soll.