Kreis Gütersloh (gl). Das Flughafengelände an der Marienfelder Straße soll nach dem Willen der SPD nach dem Wegzug der britischen Streitkräfte ein interkommunales Gewerbegebiet werden. Die Vorsitzende der Kreistagsfraktion Ulla Ecks sowie die Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktionen, Thomas Ostermann (Gütersloh), Reinhard Hemkemeyer (Harsewinkel) und Heiner Willikonsky (Herzebrock-Clarholz) unterzeichneten jetzt eine Sechs-Punkte-Erklärung.
„Unsere Erklärung soll ein Signal setzen, dass in Zukunft diese für den Kreis und seine Kommunen so wichtigen Entscheidungen nur in Kooperation und nicht mit Konfrontation und juristischen Klagen bewältigt werden können“, erklärte Elvan Korkmaz, die Kandidatin der SPD für die Landratswahl.
Die sechs Punkte lauten laut Mitteilung wie folgt: Punkt eins: Die SPD-Vertreter aus dem Kreis Gütersloh, der Stadt Gütersloh, Harsewinkel und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz erwarten nach dem offiziell erfolgten Rückzug der britischen Streitkräfte und ihrer Angehörigen aus dem Gelände des Flughafens Gütersloh eine schnelle Rückgabe der Flächen an die drei Kommunen.
Punkt zwei: Die SPD-Vertreter sind gemeinsam der Auffassung, dass dieses Gelände der ideale Standort für ein interkommunales Gewerbegebiet bietet.
Punkt drei: Sowohl die Stadt Gütersloh, als auch die Stadt Harsewinkel und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz benötigen für die nahe Zukunft ausreichend Gewerbegebiete, um der heimischen Industrie neue Flächen für Standortsicherung zur Verfügung zu stellen und eventuellen neuen Firmen eine Existenzgründung zu garantieren.
Punkt vier: Die SPD wird die Belange der Ökologie in den gemeinsamen Planungen berücksichtigen. Die sozialdemokratischen Vertreter sind aber gemeinsam der Auffassung, dass ein großer Teil des Flughafen-Areals für eine Gewerbenutzung geplant werden muss.
Punkt fünf: Die SPD-Vertreter sind bereit, eine gemeinsame Planung unter Federführung der Bürgermeister und ihrer Planungsämter politisch umzusetzen und werden dafür tragfähige politische Mehrheiten schaffen.
Punkt sechs: Das gemeinsame Vorgehen muss geprägt sein durch eine Diskussion auf Augenhöhe und durch fairen Interessenausgleich der einzelnen Partner.