Mit einer Grundgesetzänderung im September hatte der Deutsche Bundestag den Weg für eine beispiellose Entlastung der Kommunen freigemacht. Kernstück der Entlastung war die Erstattung der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle, deren Ausfall die Kommunen in diesem Jahr ansonsten in Schwierigkeiten gebracht hätte.

Die nun vorliegende Berechnung des Landes NRW bringt den Kommunen im Kreis Gütersloh Erstattungen von mehr als 88 Millionen Euro. „Das ist eine ganz wichtige Unterstützung für die Kommunen auch im Kreis Gütersloh und damit für Schulen, Kitas und den Zusammenhalt vor Ort“.

Mit der Übernahme eines höheren Anteils bei den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung durch den Bund können die Kommunen zudem auf eine dauerhafte und strukturelle Entlastung bauen. Statt bisher 50 Prozent wird der Bund künftig 75 Prozent der Kosten übernehmen und dadurch den Haushalt des Kreises Gütersloh massiv entlasten.

GemeindeBetrag
Borgholzhausen5.343.429,00 €
Gütersloh43.244.213,00 €
Halle4.231.717,00 €
Harsewinkel13.930.835,00 €
Herzebrock-Clarholz5.310.607,00 €
Langenberg364.289,00 €
Rheda-Wiedenbrück1.342.645,00 €
Rietberg2.677.670,00 €
Schloß Holte-Stukenbrock864.238,00 €
Steinhagen3.050.243,00 €
Verl4.096.738,00 €
Versmold1.982.651,00 €
Werther1.565.954,00 €
Gesamt88.005.229,00 €
Gewerbesteuerausgleich für die Gemeinden im Kreis Gütersloh