Mit dem Gute-Kita-Gesetz wird eine sozialdemokratische Forderung unter Federführung von Familienministerin Franziska Giffey umgesetzt. Der Bund entlastet jetzt die Familien, unter- stützt die Länder bei der Qualität der Kinderbetreuung und investiert bis zum Jahr 2022 5,5 Milliarden. Allein nach NRW fließen rund 1,2 Milliarden Euro. Der Deutsche Bundestag hat das Gute-Kita-Gesetz heute beschlossen, es soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Dieser Ausbau wird nun auch auf Drängen der SPD in den kommenden Jahren fortgesetzt, um der steigenden Nachfrage nach frühkindlicher Betreuung gerecht zu werden.

Obwohl seit dem massiven Kitaplatzausbau mehr Fachkräfte weniger Kinder betreuen, gibt es weiterhin immense Qualitäts- unterschiede zwischen den Bundesländern. Das Gute-Kita-Gesetz soll deshalb helfen, eine bundesweit gleichwertige Qualität bei der Kindertagesbetreuung zu erreichen.

Das Gesetz basiert auf einem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2017, dem ein jahrelanger Beteiligungsprozess von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie zentralen Verbänden vorausgegangen ist. In den nächsten vier Jahren stellt der Bund den Ländern insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind noch einmal 2 Milliarden Euro mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart war.

Da die Bedarfe in den Bundesländern unterschiedlich sind, stellt das Gesetz den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel ein guter Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume. So kann jedes Land selbst entscheiden, an welcher Stelle es die finanziellen Mittel einsetzen will. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt der Bund mit jedem Land einen Vertrag über die Mittelverwendung ab.

Mit dem Instrumentenkasten zur Qualitätsverbesserung kann je- des Land eigene Schwerpunkte bei der Kita-Qualität setzen und dort investieren, wo es nötig ist. Dadurch wird schrittweise eine Angleichung der Qualität in den Ländern erreicht.

Die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD stellt auch klar: „Die Landesregierung in NRW muss das Gesetz jetzt zügig umsetzen, damit das Geld auch bei den Familien und den Kitas bei uns in NRW ankommt. Der Bedarf wächst schneller als die Zahl der Kita-Plätze und die Eltern erwarten zurecht, dass ausreichend Plätze vorhanden sind“

Das Gesetz sieht eine soziale Staffelung der Gebühren vor. Angefangen mit der Abschaffung der Kitagebühren für Familien mit geringem Einkommen. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden vollständig von den Gebühren befreit.

„Wir eröffnen allen Kindern den Weg zu guter frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung. Durch die Gebührenbefreiung für Familien mit geringem Einkommen sorgen wir dafür, dass ein großer Schritt hin zur Chancengleichheit für die Kleinsten genommen wird.“, freut sich Elvan Korkmaz.