Elvan Korkmaz, zuständige Berichterstatterin

Uwe Schmidt, zuständiger Berichterstatter

Der Referentenentwurf zur Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht vor, Autofahrern mit dem Führerschein der Klasse B künftig den Zugang zum Motorradfahren zu erleichtern. Sowohl die bislang vorgeschriebene Ausbildung, als auch theoretische und praktische Prüfung sollen demnach entfallen. Eine 90-minütige Theorieeinheit sowie sechs praktische Fahrstunden sollen gemäß dem Entwurf ausreichen, um ein Kraftrad der Klasse A1 zu führen. Diese Krafträder können auf Höchstgeschwindigkeit von über 100 km/h beschleunigen.

„Es entspricht meinem Verständnis nach nicht unserem Koalitionsvertrag“, meint Elvan Korkmaz, zuständige Berichterstatterin für die Verkehrssicherheit. „Dort haben wir uns ganz klar auf die ‚Vision Zero‘ verständigt – perspektivische Reduzierung der Verkehrstoten auf null. Motorradfahrer sind bereits jetzt eine Hochrisikogruppe im Straßenverkehr. Die Zahlen des statistischen Bundesamtes sprechen für sich. Die Unfallzahlen auf null zu reduzieren wird mit solchen Vorschlägen nicht gelingen.“

„Ich halte die Idee des Bundesverkehrsministers für sehr gefährlich“, ergänzt Uwe Schmidt, zuständiger Berichterstatter für den Motorradverkehr. „Das Fahren eines Motorrades unterscheidet sich erheblich von dem Führen eines Autos. Jeder gefahrene Kilometer auf dem Motorrad erhöht die Fahrsicherheit. In gefährlichen Situationen entscheidet langjährige Erfahrung häufig über Leben und Tod. Die Zugangsvoraussetzungen für das Führen von Motorrädern der Klasse A1 derart herunterzusetzen, ist absurd. Dies gefährdet alle Verkehrsteilnehmer – in erster Linie aber die Motoradfahrer.“