Um Eltern in der Coronazeit besser zu unterstützen, wurde der Anspruch auf Kinderkrankentage verdoppelt und erweitert. Das Kinderkrankengeld steigt pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind. Der Anspruch besteht nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn es zu Hause betreut wird, weil die Schule oder Kita pandemiebedingt geschlossen ist.

Viele Eltern stellen sich nun die Frage, wie das Kinderkrankengeld beantragt werden kann. Ganz knapp zusammengefasst:

  1. Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Bundesregierung befindet sich aktuell im Austausch mit den Krankenkassen über die konkrete Umsetzung und Anwendung dieser Regelung. Viele Krankenkassen nutzen Online-Formulare, über die man das Kinderkrankengeld beantragen kann. Eltern sollten sich also zunächst an ihre Krankenkasse wenden.
  2. Die Krankenkassen können für die Beantragung des Kinderkrankengelds die Vorlage einer Bescheinigung der Kita oder der Schule verlangen. In diesem Fall sollten Eltern also eine entsprechende Bescheinigung von der Einrichtung ihres Kindes anfordern. Im Krankheitsfall brauchen Eltern wie gewohnt ein ärztliches Attest.
  3. Die Bescheinigung der Schule oder Kita bzw. das Attest muss dann der Krankenkasse und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Die Regelung gilt auch für Eltern, die im Homeoffice arbeiten. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Weitere Fragen rund um die Kinderkrankentage beantwortet das Bundesfamilienministerium hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul–und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld/164976

Und hier gibt es schon eine Musterbescheinigung vom BMFSFJ: