Lange von der Union blockiert, aber schlussendlich beschlossen: zum Jahresstart 2019 gilt die Brückenteilzeit, das sog. Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen ab einer Mitarbeiterschaft von 45 Personen.
Die hiesige Bundestagsabgeordnete, Elvan Korkmaz, freut sich über das Ergebnis: „Damit unterstützen wir nicht nur viele Mütter, Väter und Alleinerziehende, die sich für Familienzeit entschieden haben, sondern wir bauen zudem eine Brücke zu den verschiedenen, selbstbestimmten Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele – und zurück! Statt einer Teilzeitfalle ermöglichen wir die Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Korkmaz.
Wichtig sei zudem, dass das Gesetz auch für die Menschen gelte, die aktuell schon einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Insbesondere helfe die neue Regelung vielen Frauen, die aufgrund der Teilzeitbeschäftigung und dem bisherigen Hemmnis, in die Vollzeit zurückkehren zu können, oft in Altersarmut lebten. Durch die Brückenteilzeit werde dieser Teufelskreis endlich durchbrochen, betonte die stellvertretende NRWSPD-Vorsitzende.
Elvan Korkmaz stellt klar, dass es jetzt darum ginge, dass die Unternehmen das Gesetz im Sinne der Arbeitnehmer unkompliziert und konstruktiv umsetzten – darauf werde die SPD und auch Sie persönlich achten.