Am Donnerstag, den 16. Januar 2019, stehen mehrere Anträge zur ‚Organspende‘ im Deutschen Bundestag zu Abstimmung. Ich begrüße sehr, dass wir das schwierige Thema endlich angehen und etwas dafür tun, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken.

Es ist tragisch, dass die Bereitschaft zur freiwilligen Spende derzeit so niedrig ist, denn jeden Tag sterben Menschen, die auf der Transplantationsliste stehen. Häufig mangelt es aber gar nicht an der tatsächlichen Bereitschaft zur Spende. Viele machen sich einfach keine Gedanken über die Problematik, vielleicht auch weil es ein unbequemes Thema ist, bei dem es viele Unsicherheiten gibt. Daher erachte ich es für den selbstverständlichen Weg, zunächst über eine verstärkte Aufklärung und eine verbindliche Abfrage der Spendenbereitschaft den Anteil derjenigen zu verringern, die zu einer Spende bereit sind, jedoch aus irgendeinem Grund keinen Organspendeausweis bei sich tragen. Eine solche Abfrage wird dann künftig bei der Beantragung eines Personalausweises gemacht.

Bevor wir nicht versucht haben, über diesen Weg die Zahl der Spender zu vergrößern, halte ich es für kein legitimes Mittel, dass das öffentliche Gemeinwesen über den Körper eines Menschen verfügt, selbst nach seinem Tod. Bei der doppelten Widerspruchslösung, wie sie Jens Spahn vorschlägt, wird auch derjenige zum Spender, der sich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Dies ist ein starker Eingriff in die Rechte des Einzelnen, der überhaupt erst Erwägung finden darf, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende liegt jedoch ein Entwurf vor, der plausibel darlegen kann, wie wir eine Erhöhung der Spenderzahlen erreichen, ohne in die Rechte des Einzelnen in dieser Weise einzugreifen. Daher werde ich diesem Entwurf zustimmen.