Das Angehörigenentlastungsgesetz kommt. Das hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen. Damit gibt es bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

„Das ist eine weitreichende Veränderung und ein deutliches Signal, dass wir die Zukunftsaufgabe ‚Pflege‘ von mehreren Seiten angehen“, so Elvan Korkmaz, Abgeordnete im Deutschen Bundestag für den Kreis Gütersloh.

Derzeit werden noch viele Angehörige vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie pflegebedürftig sind. Für viele Angehörige ist das aber eine Belastung. „Gerade in dieser Situation sollten wir den Angehörigen als Gesellschaft den Rücken stärken, damit Sie mit der schwierigen Situation umgehen können“, so Korkmaz. Dafür hat das Kabinett heute den Weg frei gemacht.

Das Angehörigenentlastungsgesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro für die Kosten in die Pflicht genommen werden dürfen. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, die unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung zu verstetigen und mit mehr Geld auszustatten. In solchen Beratungsstellen können Sie sich kostenlos über Leistungen und Beihilfen informieren. Auch wird ein zusätzliches Ausbildungsbudget eingeführt. Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

Das Fazit von Elvan Korkmaz: „Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt“.