Die Corona-Pandemie stellt nicht nur unsere Wirtschafts- und Arbeitswelt auf den Kopf, sie trifft auch viele junge Erwachsene während des Studiums oder ihrer Ausbildung – sie stehen vor finanziellen Engpässen, wissen nicht, ob sie diesen Weg abbrechen müssen!
Immerhin: Über die Studierendenwerke können Studierende jetzt Zuschüsse aus dem Nothilfe-Fonds in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit eines KfW-Studienkredits in Höhe von max. 650 €/Monat. Der Studienkredit ist von Mai’20 – März‘21 zinsfrei und muss danach zum Zinssatz von rund 4,5 Prozent zurückgezahlt werden. Aber beide Instrumente kommen viel zu spät.
Wir haben uns leider vergeblich für eine zeitweise Öffnung des BAföG für alle hilfesuchende Studierende eingesetzt. Das wäre wegen der vorhandenen Infrastruktur deutlich unkomplizierter und schneller gewesen. Auch das Deutsche Studentenwerk (DSW) hatte dem Ministerium einen einfacheren Weg vorgeschlagen. Anja Karliczek hat sich quergestellt.
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung, die helfen werden, in Corona-Zeiten zu studieren:
– Es wurden für Studierende mit BAföG-Bezug Voraussetzungen geschaffen, dass durch Coronabedingte Verzögerungen keine Förderlücken entstehen und Förderzeiträume vorübergehend ausgeweitet werden – auch gültig für im Ausland Studierende!
– Für all jene, bei denen die Einkommensverhältnisse der Eltern sich durch die Corona-Pandemie verändert haben, wurde ein vereinfachter Aktualisierungsantrag beim BAföG-Amt ermöglicht, damit Studierende bei Bedarf, die bereits BAföG erhalten, schnell mehr BAföG bekommen können. Lediglich eine schriftliche Versicherung oder eine telefonische Erklärung über die veränderten Einkommensverhältnisse reicht, um einen Aktualisierungsantrag zu stellen. Die entsprechenden Nachweise können dann nachgereicht werden. Hiervon profitieren auch Schülerinnen, Schüler und Studierende, die bisher noch kein BAföG bekommen haben und somit ihren ersten Antrag auf BAföG stellen.
– Hinzuverdienste von Studierenden aus systemrelevanten Branchen und Berufen werden rückwirkend ab dem 1. März 2020 nicht auf das BAföG angerechnet. Damit wird ein Anreiz für Studierende geschaffen, sich gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich in Zeiten der Corona-Pandemie zu engagieren!
Auch hier wäre die Ministerin grundsätzlich klug beraten, das gesamte Sommersemester 2020 nicht auf die Förderhöchstdauern im BAföG anzurechnen, da das Semester bereits jetzt unter Corona-Bedingungen genug organisatorische wie psychische Herausforderungen für die Studierenden schafft.