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+++ ‚Corona-Update‘: wie geht’s jetzt weiter? +++

Foto: Tobias von dem Berge

In einer Telefonkonferenz haben sich die Bundeskanzlerin, stellvertretend für die Bundesregierung, und die Ministerpräsident*innen der Länder prinzipiell auf eine Verlängerung der gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 bis zum 3. Mai geeinigt. Wir können davon ausgehen, dass die messbare Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit auf die ergriffenen Maßnahmen rückführbar ist. Deshalb bleibt es aber weiter entscheidend, dass wir in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Kontaktbeschränkungen wurden ausdrücklich verlängert und werden entsprechend weiterhin von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

Auf Grundlage dieser Entwicklung wurden aber auch für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens die Beschränkungen ‚gelockert‘.

Das betrifft vor allem die Schulen. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres
sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Die Landesregierung von NRW hat beschlossen, diese Regelung bereits ab dem kommenden Donnerstag, den 23. April, umzusetzen. Ab dem 4. Mai sollen auch die Schüler der 4. Klasse wieder den Präsenzunterricht aufnehmen.

Weitere Ausnahmen werden nun für den Einzelhandel gestattet. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen: Alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen. In NRW gilt diese Regelung ab dem 20. April.

Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Weitere Informationen zu den Regelungen in NRW: https://www.land.nrw/corona

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