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Arbeitsschutzkontrollgesetz vom Bundestag verabschiedet!

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch das Arbeitsschutzkontrollgesetz abschließend beraten und verabschiedet. Das Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft und sieht neben einer stärkeren Kontrolle von Arbeitsschutzverstößen und Verbesserungen bei Unterkünften vor allem das Verbot der Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie vor. Auch der Einsatz von Leiharbeit wird im Bereich der Schlachtung- und Zerlegung nicht mehr möglich sein. Allein in der Fleischverarbeitung können per Tarifvertrag in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

 „Mit diesem Gesetz machen wir Schluss mit der organisierten Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie, die uns gerade hier im Kreis Gütersloh seit Jahren beschäftigt.

Die Ausbeutung der Beschäftigten durch das System der Werkverträge ist skandalös und die Folgen dieser Verantwortungslosigkeit zunehmend eine Belastung für die Kommunen – auch im Kreis Gütersloh. Es ist gut und richtig, dass sich die Gemeinden hier zum Teil selbst mit viel Engagement um eine Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen bemühen und sich um die Integration der meist südosteuropäischen Beschäftigten kümmern.

Aber das kann natürlich nicht die einzige Antwort sein. Nicht erst seit dem Drama um die massenhaften Corona-Infektionen bei Tönnies war für mich klar, dass dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wir an die Werkverträge als Wurzel des Übels ranmüssen. Schon vor einem Jahr saß ich deshalb mit der Gewerkschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Kommunalpolitik zusammen und wir haben über mögliche Veränderungen gesprochen. Heute bin ich froh, dass der Bund auf Initiative der SPD gehandelt und eine wirksame Lösung geliefert hat. Das ist entsprechend auch Rückenwind für eine Verbesserung der Situation vor Ort.“

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